ENERGIEAUSWEIS

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie. Er enthält Angaben zum Gebäude sowie zu den Energieträgern wie Öl oder Gas. So haben Käufer oder Mieter einen Überblick zu den Energiekosten für die Heizung und den Warmwasserverbrauch. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Ausweis zehn Jahre gültig.

Vermieter, Mieter und selbstnutzende Eigentümer haben die Rauchwarnmelder-Pflicht zu beachten. Vermieter und selbstnutzende Eigentümer müssen Rauchwarnmelder in den Wohnungen einbauen und in Betrieb setzen. Der Vermieter sollte sich vom Mieter den Einbau schriftlich bestätigen lassen. Bitte beachten Sie, dass die Rauchwarnmelder nicht von geschultem Fachpersonal angebracht werden müssen. Defekte Rauchwarnmelder sind vom Vermieter zu ersetzen. Bereits vom Mieter installierte Rauchwarnmelder dürfen, wenn der Vermieter zustimmt, weiter benutzt werden. Der Vermieter muss sich allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte dies dokumentieren. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer, also der selbstnutzende Eigentümer bzw. der Mieter, sicherzustellen.

Wir beantragen den Energieausweis nur für unsere Kunden. Mehr dazu im Nutzerbereich

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